Alina Schoenfuss

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche fotografischen Leistungen von Alina Schönfuß, insbesondere für Hochzeitsreportagen, Familien-, Paar-, Babybauch-, Newborn-, Portrait- und sonstige Fotoshootings.

1.2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes oder Ergänzendes vereinbart wurde.

1.3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.

1.4. Mit der verbindlichen Beauftragung werden diese AGB Bestandteil des jeweiligen Vertrags, sofern der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.


2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Fotografin durch den Auftraggeber oder durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung der Fotografin zustande.

2.2. Bei Hochzeitsreportagen wird der Vertrag grundsätzlich durch einen von beiden Parteien unterzeichneten Hochzeitsvertrag geschlossen.

2.3. Bei kleineren Fotoshootings kann der Vertrag auch durch eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg zustande kommen.

2.4. Ein Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn die Buchung von der Fotografin bestätigt wurde. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die verbindliche Reservierung zusätzlich von deren fristgerechtem Eingang abhängig gemacht werden.


3. Leistungsumfang

3.1. Der konkrete Umfang der fotografischen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

3.2. Die Fotografin erbringt die vereinbarte fotografische Begleitung und bearbeitet die von ihr ausgewählten Aufnahmen im Rahmen ihres individuellen fotografischen Stils.

3.3. Die Fotografin ist grundsätzlich für die Auswahl der gelieferten Aufnahmen verantwortlich. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Auftrags entstandener Aufnahmen oder Rohdateien besteht nicht.

3.4. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Aufnahmen, die technisch fehlerhaft, doppelt, nahezu identisch, unvorteilhaft oder aus anderen gestalterischen Gründen nicht für die finale Auswahl vorgesehen sind.

3.5. Rohdateien (RAW-Dateien) sowie unbearbeitete Aufnahmen werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

3.6. Eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen wird nur geschuldet, wenn eine solche Anzahl ausdrücklich im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbart wurde.


4. Künstlerische Gestaltung und Bildbearbeitung

4.1. Die Fotografin besitzt bei der Auswahl und Bearbeitung der Aufnahmen künstlerische und gestalterische Freiheit.

4.2. Die Bearbeitung kann insbesondere Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Weißabgleich, Bildausschnitt und kleinere Retuschen umfassen.

4.3. Die Auftraggeber erkennen an, dass der individuelle fotografische Stil der Fotografin Bestandteil der vereinbarten Leistung ist. Dieser Stil kann anhand des Portfolios, der Website und der vorherigen Kommunikation der Fotografin nachvollzogen werden.

4.4. Abweichungen vom persönlichen Geschmack des Auftraggebers hinsichtlich Farbgebung, Bildwirkung, Kontrast, Helligkeit, Bildausschnitt oder sonstiger gestalterischer Entscheidungen stellen grundsätzlich keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.

4.5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Farbgebung, einen bestimmten Bearbeitungsstil oder die Erstellung alternativer Bearbeitungsvarianten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vor Vertragsschluss vereinbart wurde.

4.6. Nachträgliche Änderungswünsche nach Übergabe der finalen Bildgalerie, die nicht der Korrektur eines von der Fotografin zu vertretenden Fehlers dienen, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen des Farblooks, der Bildstimmung, des Kontrasts oder die nachträgliche Erstellung größerer Mengen alternativer Farb- oder Schwarz-Weiß-Versionen.

4.7. Die Umsetzung solcher nachträglicher Änderungswünsche kann nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung erfolgen.

4.8. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei tatsächlich mangelhaften Leistungen bleiben unberührt.


5. Lieferung der Bilder

5.1. Die Bilder werden grundsätzlich in digitaler Form als JPEG-Dateien und, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders vereinbart, in hoher Auflösung ohne Wasserzeichen über eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

5.2. Die vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Bei Hochzeitsreportagen beträgt die Lieferzeit, sofern nicht anders vereinbart, bis zu vier Wochen nach dem Hochzeitstermin.

5.3. Die Lieferzeit kann sich bei Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, angemessen verlängern. Hierzu können insbesondere Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse gehören.

5.4. Die Auftraggeber werden über absehbare erhebliche Verzögerungen nach Möglichkeit informiert.

5.5. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die gelieferten Bilder dauerhaft zu archivieren. Nach Ablauf einer vereinbarten oder von der Fotografin mitgeteilten Archivierungsfrist kann eine Löschung der Bilddaten erfolgen.

5.6. Die Auftraggeber sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien nach Erhalt auf geeigneten Speichermedien zu sichern.


6. Online-Galerien

6.1. Die Bereitstellung der Bilder kann über einen externen Online-Galerieanbieter erfolgen.

6.2. Die Fotografin übernimmt keine Garantie für eine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit der Online-Galerie, soweit eine Störung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

6.3. Die Dauer der Verfügbarkeit der Online-Galerie richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Bilder mindestens 4 Wochen in der Galerie verfügbar.

6.4. Eine Verlängerung der Galerie kann, sofern angeboten, gegen eine zusätzliche Gebühr vereinbart werden.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1. Die Auftraggeber stellen der Fotografin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

7.2. Bei Hochzeitsreportagen betrifft dies insbesondere Informationen über den Ablauf, die Orte und Uhrzeiten, wichtige Programmpunkte, Ansprechpartner, gewünschte Gruppen- und Familienaufnahmen sowie sonstige besondere fotografische Wünsche.

7.3. Die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, der Fotografin rechtzeitig über ihnen bekannte Einschränkungen hinsichtlich des Fotografierens an bestimmten Orten oder während bestimmter Programmpunkte zu informieren.

7.4. Die Fotografin kann für nicht entstandene oder nicht mögliche Aufnahmen nicht verantwortlich gemacht werden, wenn deren Entstehung durch Umstände verhindert wurde, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen oder auf fehlende bzw. verspätete Mitwirkung der Auftraggeber zurückzuführen sind.


8. Hochzeitsspezifische Regelungen

8.1. Bei Hochzeitsreportagen werden die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Programmpunkte und Zeiträume fotografisch begleitet.

8.2. Die Fotografin kann nicht gewährleisten, dass jeder einzelne Moment einer Hochzeit fotografisch festgehalten wird. Insbesondere bei parallel stattfindenden Ereignissen oder Unterbrechungen der Arbeit der Fotografin durch andere anwesenden Menschen, kann eine vollständige Dokumentation aller gleichzeitig stattfindenden Vorgänge nicht gewährleistet werden.

8.3. Die Fotografin ist nicht verantwortlich für nicht fotografierte Momente, wenn diese aufgrund von Verspätungen, Änderungen des Zeitplans, parallel stattfindenden Ereignissen, fehlender Information, Störungen im Ablauf oder sonstigen Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs nicht aufgenommen werden konnten.

8.4. Bei zeitlichen Verzögerungen des Hochzeitstages kann die ursprünglich vereinbarte fotografische Einsatzzeit grundsätzlich nicht automatisch verlängert werden. Eine Verlängerung kann nach Verfügbarkeit der Fotografin gegen das im jeweiligen Vertrag vereinbarte zusätzliche Stundenhonorar erfolgen.

8.5. Fahrten zwischen mehreren Veranstaltungsorten am Hochzeitstag sowie damit verbundene Park-, Maut- oder sonstige Kosten richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im Hochzeitsvertrag.


9. Wetter und äußere Umstände

9.1. Bei Außenaufnahmen können Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse und sonstige äußere Umstände die Durchführung und die Ergebnisse beeinflussen.

9.2. Bei Wetterbedingungen oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung im Freien unzumutbar oder aus Sicht der Fotografin sicherheitsrelevant machen, kann die Fotografin die Aufnahmen nach Möglichkeit an einen geeigneten alternativen Ort verlegen oder den Ablauf entsprechend anpassen.

9.3. Ein fester Anspruch auf bestimmte Motive, Locations oder Lichtverhältnisse besteht nicht.


10. Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt

10.1. Die Fotografin ist berechtigt, den Auftrag bei eigener Erkrankung, Unfall oder sonstigen Umständen höherer Gewalt nicht persönlich durchzuführen, sofern ihr die Durchführung dadurch unzumutbar oder unmöglich wird.

10.2. Die Fotografin wird sich bei Hochzeitsreportagen nach Möglichkeit bemühen, einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln oder zu organisieren.

10.3. Kann kein geeigneter Ersatz organisiert werden, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

10.4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.5. Die Fotografin informiert die Auftraggeber über einen absehbaren Ausfall unverzüglich, sobald sie hiervon Kenntnis erlangt.


11. Terminverschiebungen und Stornierung durch den Auftraggeber

11.1. Die Bedingungen für Terminverschiebungen und eine Stornierung ergeben sich bei Hochzeitsreportagen grundsätzlich aus dem jeweiligen Hochzeitsvertrag.

11.2. Bei sonstigen Fotoshootings gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Bedingungen.

11.3. Bei einer vom Auftraggeber gewünschten Terminverschiebung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin. Ein Ersatztermin kann nach Verfügbarkeit der Fotografin vereinbart werden.

11.4. Eine bereits erfolgte Terminreservierung kann insbesondere bei Hochzeitsreportagen dazu führen, dass die Fotografin den betreffenden Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann. Eine etwaige Stornierungspauschale richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

11.5. Dem Auftraggeber bleibt, soweit gesetzlich erforderlich, der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

12.2. Vereinbarte Anzahlungen und Restzahlungen sind zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.

12.3. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

12.4. Dies gilt insbesondere für zusätzliche fotografische Einsatzzeiten, zusätzliche Bearbeitungsleistungen, Galerieverlängerungen, zusätzliche Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

12.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.


13. Anfahrt, Reisekosten und sonstige Auslagen

13.1. Die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Anfahrtsleistungen und Fahrtkosten gelten.

13.2. Sofern im Vertrag eine Kilometerpauschale vereinbart wurde, wird diese auf Grundlage der dort festgelegten Berechnungsmethode berechnet.

13.3. Zusätzliche Kosten für Parkgebühren, Maut, Fähren, Übernachtungen oder sonstige notwendige Reisekosten werden nur berechnet, soweit dies im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände zusätzliche Kosten entstehen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

13.4. Soweit möglich, informiert die Fotografin die Auftraggeber vorab über absehbare zusätzliche Kosten.


14. Nutzungsrechte

14.1. Die Auftraggeber erhalten an den gelieferten Fotografien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nichtkommerzielle Zwecke.

14.2. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die private Speicherung, den Druck, die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde sowie die Veröffentlichung in privaten Social-Media-Accounts.

14.3. Eine Bearbeitung der gelieferten Fotografien durch die Auftraggeber oder Dritte, die über übliche technische Anpassungen für private Veröffentlichungen hinausgeht, insbesondere die Veränderung des Bildstils oder die Verwendung von Filtern, bedarf der Zustimmung der Fotografin, soweit dadurch die berechtigten Interessen der Fotografin oder der Urheberpersönlichkeit berührt werden.

14.4. Eine kommerzielle Nutzung der Fotografien, insbesondere für Werbung, Unternehmenskommunikation, gewerbliche Social-Media-Accounts, Verkaufsangebote oder sonstige geschäftliche Zwecke, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung zulässig.

14.5. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin.

14.6. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts bleiben unberührt.


15. Veröffentlichung durch die Fotografin

15.1. Eine Veröffentlichung von Fotografien der Auftraggeber zu Werbe-, Portfolio- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche erforderlich ist.

15.2. Eine entsprechende Einwilligung ist freiwillig und nicht Voraussetzung für den Abschluss des Fotovertrags.

15.3. Wird keine Einwilligung erteilt, entstehen dem Auftraggeber daraus keine Nachteile hinsichtlich der vereinbarten fotografischen Leistung.


16. Fotografieren weiterer Personen

16.1. Bei Veranstaltungen wie Hochzeiten werden regelmäßig auch Gäste, Dienstleister und sonstige anwesende Personen fotografiert.

16.2. Die Fotografin berücksichtigt ihr bekannte Einwände gegen fotografische Aufnahmen nach Möglichkeit.

16.3. Die Auftraggeber werden gebeten, Personen, die nicht fotografiert werden möchten, rechtzeitig und eindeutig gegenüber der Fotografin zu benennen.

16.4. Die datenschutzrechtliche Verarbeitung personenbezogener Daten und fotografischer Aufnahmen richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Fotografin sowie den gesetzlichen Bestimmungen.


17. Haftung

17.1. Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

17.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

17.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

17.5. Für Schäden an Kamera-, Licht- oder sonstigem Equipment der Fotografin, die durch den Auftraggeber oder von ihm zu vertretende Personen verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

17.6. Für Schäden, die durch Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber nur, soweit ihm die Verantwortlichkeit hierfür gesetzlich zugerechnet werden kann.


18. Mängel und Reklamationen

18.1. Die Auftraggeber werden gebeten, die gelieferten Bilder nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche technische oder sonstige von der Fotografin zu vertretende Fehler möglichst zeitnah mitzuteilen.

18.2. Die gesetzlichen Rechte der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.

18.3. Nicht als Mangel gelten grundsätzlich subjektive Abweichungen vom persönlichen Geschmack hinsichtlich der künstlerischen Bildgestaltung, insbesondere hinsichtlich Farbgebung, Kontrast, Helligkeit, Bildwirkung oder Bildauswahl, sofern die Bilder dem vereinbarten fotografischen Stil entsprechen.

18.4. Änderungswünsche, die über die Korrektur tatsächlich von der Fotografin zu vertretender Fehler hinausgehen, können als zusätzliche Leistung nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung angeboten werden.


19. Eigentum und Archivierung

19.1. Die gelieferten digitalen Dateien verbleiben nach Übergabe im Eigentum der Auftraggeber im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte.

19.2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, sämtliche entstandenen Roh- oder unbearbeiteten Bilddaten dauerhaft aufzubewahren.

19.3. Nach Ablauf der von der Fotografin festgelegten Archivierungsdauer kann eine Löschung der Bilddaten erfolgen.

19.4. Die Auftraggeber sind selbst für eine dauerhafte Sicherung der gelieferten Fotografien verantwortlich.


20. Datenschutz

20.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

20.2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den verwendeten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Fotografin.

20.3. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website der Fotografin dauerhaft abrufbar.


21. Schlussbestimmungen

21.1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollten aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

21.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

21.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.4. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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